Dieseltankstellen
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Dieseltankstellen: Gesetzliche Grundlagen
Diesel ist wie Heizöl ein Mineralölprodukt der WGK 2. Diesel unterscheidet sich von Heizöl im Wesentlichen nur durch die zugefügten Additive und die Steuern. Für die Lagerung von Dieselkraftstoff gelten deshalb weitestgehend die gleichen Anforderungen wie für Heizöl. Bei Dieseltankstellen ist gegebenenfalls zusätzlich die Lagerung von Ad-Blue zu betrachten. Ein Abfüllplatz muss entsprechend der Jahresabgabemenge (Eigenverbrauchstankstelle, öffentliche Tankstelle) vorhanden sein.
Dieseltankstellen: Prüfpflichten
Der Gesetzgeber unterscheidet, ob eine Dieseltankstelle oberirdisch, unterirdisch und außerhalb oder innerhalb eines Schutzgebietes (Wasserschutzgebiet, (Heil-) Quellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Risikogebiet) liegt. Die Größe der Anlage geht als weitere bestimmende Größe in die Prüfpflicht ein. In den Anlagen 5 und 6 der AwSV sind die Prüfpflichten für Dieseltankanlagen geregelt.
Kein Schutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet
| Unterirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | Alle Tankgrößen |
| Regelmäßig wiederkehrend | Alle Tankgrößen alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | Alle Tankgrößen |
| Bei Stilllegung | Alle Tankgrößen |
| Oberirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | >1.000 Liter |
| Regelmäßig wiederkehrend | >10.000 Liter alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | >1.000 Liter |
| Bei Stilllegung | >10.000 Liter |
In Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten
| Unterirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | Alle Tankgrößen |
| Regelmäßig wiederkehrend | Alle Tankgrößen alle 2,5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | Alle Tankgrößen |
| Bei Stilllegung | Alle Tankgrößen |
| Oberirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | >1.000 Liter |
| Regelmäßig wiederkehrend | >1.000 Liter alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | >1.000 Liter |
| Bei Stilllegung | >1.000 Liter |
Die gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfung ihrer Dieseltankstelle wird von den Sachverständigen der Winter Ingenieurgesellschaft auf Basis der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln durchgeführt. Neben der Prüfung Ihres Dieseltanks, Ad-Blue-Tanks und Abfüllplatzes bieten wir Ihnen außerdem Beratung bei der Errichtung, dem Betrieb, dem Umbau und der Stilllegung der Anlagen an.