Heizölverbraucheranlagen
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Heizölverbraucheranlagen: Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen auch Heizölverbraucheranlagen zählen, Vorschriften zur Errichtung und zum Betrieb erlassen. Anlagen, die nicht ordnungsgemäß errichtet wurden oder betrieben werden, können ein Sicherheitsrisiko sowohl für den Betreiber als auch für die Umwelt darstellen.
Wenn Heizöl austritt und in die Umwelt gelangt, kann dies zu erheblichen Umweltschäden und Kosten für den Betreiber führen. Neben den Kosten des Umweltschadens wird das Gebäude bzw. Grundstück, auf dem ein Schaden eintritt, einen hohen Verlust an Wohnqualität und Wert erleiden.
Bei Anlagen ab einer gewissen Gefährdungsstufe, für die das Volumen eine bestimmende Größe ist, bestehen neben den Vorschriften zur Errichtung und dem Betrieb auch Pflichten des Betreibers, Prüfungen durch Sachverständige durchführen zu lassen. Der Gesetzgeber hat im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der seit 2017 bundesweit geltenden Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) die Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Prüfung von Heizölverbraucheranlagen gesetzlich geregelt. Je nach Größe und Standort der Heizölverbraucheranlage sind unterschiedliche Prüfungen vorgeschrieben.
Heizölverbraucheranlagen: Prüfpflichten
Der Gesetzgeber unterscheidet, ob eine Heizölverbraucheranlage oberirdisch, unterirdisch und außerhalb oder innerhalb eines Schutzgebietes (Wasserschutzgebiet, (Heil-) Quellenschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet, Risikogebiet) liegt. Die Größe der Anlage geht als weitere bestimmende Größe in die Prüfpflicht ein. In den Anlagen 5 und 6 der AwSV sind die Prüfpflichten für (Heizölverbraucher-) Anlagen geregelt.
Kein Schutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet
| Unterirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | Alle Tankgrößen |
| Regelmäßig wiederkehrend | Alle Tankgrößen alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | Alle Tankgrößen |
| Bei Stilllegung | Alle Tankgrößen |
| Oberirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | >1.000 Liter |
| Regelmäßig wiederkehrend | >10.000 Liter alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | >1.000 Liter |
| Bei Stilllegung | >10.000 Liter |
In Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten
| Unterirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | Alle Tankgrößen |
| Regelmäßig wiederkehrend | Alle Tankgrößen alle 2,5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | Alle Tankgrößen |
| Bei Stilllegung | Alle Tankgrößen |
| Oberirdisch | |
|---|---|
| Vor Inbetriebnahme bzw. erstmalig | >1.000 Liter |
| Regelmäßig wiederkehrend | >1.000 Liter alle 5 Jahre |
| Nach wesentlicher Änderung | >1.000 Liter |
| Bei Stilllegung | >1.000 Liter |
Die gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Prüfung Ihrer Heizölverbraucheranlage wird von den Sachverständigen der Winter Ingenieurgesellschaft auf Basis der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Regeln durchgeführt. Neben der Prüfung von Heizölverbraucheranlagen bieten wir Ihnen Beratungen zur Errichtung / dem Austausch und dem Betrieb der Anlage, sowie die Erstellung von Gutachten für Behörden, Versicherungen und im Schadensfall an.